Gartenfest 2026

AGB Gartenfest

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gartenfest (AGB GA)

Veranstalter

Kontakt/Organisation: von Rotenhan'sche Gutsverwaltung und Veranstaltungen

Hermann Freiherr von Rotenhan
Schlosshof 7
96106 Ebern
von Rotenhan'sche Gutsverwaltung und Veranstaltungen
C/O Angela von Willich
Habsburgerstraße 3
80801 München

E-Mail: a.vonwillich@schlosseyrichshof.de

Telefon: +49 173 3614868

Veranstaltungsort

Schloss Eyrichshof
Schlosshof 7
96106 Ebern

Öffnungstermine

Samstag, 23. Mai 2026, 10.00 – 19.00 Uhr
Sonntag, 24. Mai 2026, 10.00 – 19.00 Uhr
Montag, 25. Mai 2026, 10.00 – 18.00 Uhr

Allgemeine Hinweise

Der Veranstalter behält sich die Entscheidung vor, ob, bzw. wo ein Aussteller einen Stand erhält. Ein wirksames Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Aussteller kommt mit der Rechnung – gleichzeitig Standbestätigung - durch den Veranstalter zustande. Sämtliche Preise sind zzgl. gesetzlicher MwSt.

Unteraussteller am Stand sind nur mit vorigem, schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zugelassen.

Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.

Jeder Aussteller und Gastronom ist verpflichtet, eigenen Müll und Verpackung selbst zu entsorgen. Die „Gartenfest”-Mülleimer und -Container stehen hierfür nicht zur Verfügung. Bei trotzdem hinterlassenem Müll müssen wir eine Entsorgungsgebühr von 80,- € berechnen.

Zahlungsbedingungen

Einen Frühbucherrabatt von 10% gewähren wir Ihnen bei Anmeldung bis zum 15.01.2026 und einem Zahlungseingang bis zum 15.03.2026.

Andernfalls ist die Standmiete in voller Höhe ohne Abzug fällig. Aufbauen dürfen nur Aussteller, deren Standgebühr vor dem 24.04.2026 auf dem Betriebskonto eingegangen ist.

Rücktritt von der Anmeldung

Ein Rücktritt von der Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt ist eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Standmiete zu entrichten. Erfolgt ein Rücktritt später als 8 Wochen vor Beginn der Ausstellung oder wird der Stand nicht bezogen, ist die Standmiete in voller Höhe zu entrichten. Bei Nichtzahlung wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Stand

Die Standfläche muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Der Aufbau muss bis spätestens Samstag, 23.05.2026, 09:00 Uhr abgeschlossen sein.

Standgestaltung-Werbung

Firmenname und Sitz des Ausstellers dürfen durch eine „dezente” Standbeschriftung deutlich gemacht werden. Pro Stand ist ein Werbeschild/Roll-up in der Größe von max. 50 x 80 cm erlaubt.

Werbung ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für selbst hergestellte oder vertriebene Erzeugnisse erlaubt, soweit angemeldet und zugelassen. Überdeutliche, grelle Aufschriften wie „Messerabatt”, „Sonderverkauf” etc. sowie große Firmenplakate, Banner u.ä. sind nicht gestattet.

Ausstellerausweise/Einlassbänder

Für die Durchführungszeit der Veranstaltung erhalten die Aussteller an der Info pro Stand 2 Einlassbänder. Alle weiteren Einlassbänder sind kostenpflichtig (Kosten 9,00 €/ je Einlassband). Die Einlassbänder sind personengebunden, nicht übertragbar und stets zu tragen.

Gutscheine für Ehrenkarten

Mit den Gutscheinen für Ehrenkarten kann jeder Aussteller seine besten Kunden zum Gartenfest einladen. Gutscheine sind nur mit dem Firmenstempel der jeweiligen Aussteller gültig. Die eingelösten Gutscheine stellen wir nach der Veranstaltung zum vergünstigten Preis von 9,00€ zzgl. MwSt. pro eingelösten Gutschein/Ehrenkarte dem Aussteller in Rechnung.

Lebensmittelsicherheit

Jeder Aussteller muss selbst sicherstellen, dass sein Stand und seine Waren alle Vorschriften der Lebensmittelsicherheit, des Arbeitsschutzes und andere erfüllt. Jeder muss sich vor dem Gartenfest Schloss Eyrichshof über die von ihm zu erfüllenden Rechtsvorschriften und Anforderungen kundig machen, auch durch Kontaktaufnahme mit dem Gewerbeaufsichtsamt beim LRA Hassberge (Tel. 09521 – 270). Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Zustand und Beschaffenheit der Ausstellerstände.

Versicherung

Der Aussteller muss seine Waren und Ausstellungsgegenstände gegen Diebstahl oder jegliche Beschädigung auf eigene Kosten versichern. Eine Haftung und/oder der Versicherungsschutz durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.

Höhere Gewalt

Fällt die Veranstaltung aufgrund Höherer Gewalt (insbesondere Pandemie) komplett aus, werden die Parteien von ihren gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen entbunden. Jede Partei trägt Ihre Aufwendungen bis zum Ausfall und danach selbst. Bereits gezahlte Standmiete wird im Falle des Komplettausfalls zurückerstattet. Ein Aufwendungsersatzanspruch oder ein Anspruch auf entgangenen Gewinn gegen den Veranstalter besteht in keinem Fall. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Muss der Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt (insbesondere Pandemie) eine bereits begonnene Veranstaltung verkürzen oder abbrechen, so haben die Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete. Ein Aufwendungsersatzanspruch oder ein Anspruch auf entgangenen Gewinn gegen den Veranstalter besteht dann nicht. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Bewachung

Die allgemeine Bewachung des Ausstellungsgeländes geschieht durch Beauftragte des Veranstalters in den Nächten vom Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag. Jedem Aussteller wird trotzdem nahegelegt, für die Beaufsichtigung seines Standes und seiner Ausstellungsgegenstände selbst zu sorgen und Schäden durch geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit müssen wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss genommen werden.

Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust des Ausstellungsgutes.

Aufbau

ab Mittwoch, 20. Mai 2026 (nach Absprache eventuell früher möglich)
bis Samstag, 23. Mai 2026, 9.00 Uhr!
Fahrzeuge sind bis dann vom Gelände zu entfernen.

Die obigen Teilnahmebedingungen werden anerkannt und sind Teil des Vertrages zwischen Veranstalter und Ausstellenden. Gleichzeitig erkläre/n ich/wir mich/uns mit der Unterschrift damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten personen- und firmenbezogenen Daten sowie die während der Veranstaltung gemachten Fotos/Videos etc., gemäß DSGVO von Rotenhan'sche Gutsverwaltung und Veranstaltungen sowohl für Print-Werbung als auch Online-Werbung (z.B. Social Media, Homepage, Ausstellerliste etc.) verarbeitet werden. Meine / unsere Rechte, die sich aus Artikel 15 bis 18 DSGVO ergeben, bleiben davon unberührt.

Gerichtsstand

Für beide Teile gilt der Gerichtsstand Amtsgericht Haßfurt.